Alltagsbegleitung
Gesellschaft, Gespräche und Unterstützung im täglichen Leben, damit Sie sich nicht allein fühlen.
BOB bringt's: Last weg. Lächeln da.
Bob und sein Team sind für Sie da: persönlicher Alltagsservice für mehr Lebensqualität, zuverlässig, herzlich und staatlich anerkannt.
Start: 21. Mai 2026 · Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!

Andreas

Bob ist für Sie da
Maßgeschneiderte Hilfe, genau dann, wenn Sie sie brauchen.
Alle Leistungen ansehenGesellschaft, Gespräche und Unterstützung im täglichen Leben, damit Sie sich nicht allein fühlen.
Wir erledigen Ihre Einkäufe zuverlässig und bringen alles direkt zu Ihnen nach Hause.
Unterstützung bei leichten Hausarbeiten für ein sauberes und angenehmes Zuhause.
Wir stellen Ihre Tonnen bereit und bringen sie zurück, ohne schweres Schleppen.
Hilfe bei Smartphone, Tablet, Fernseher und anderen Geräten, geduldig erklärt.
Begleitung zu Arztterminen, Behörden und anderen wichtigen Terminen.
Einsatzgebiet
Minden, Kreis Minden-Lübbecke und Umgebung bis ca. 20 km. NRW-weit auf Anfrage.
Zertifiziert nach AnFöVO NRW
Mo. bis Fr. 08:30 bis 17:00 Uhr
Persönliche Beratung

Andreas Böse
Gründer & Alltagshelfer
Mein Name ist Andreas Böse, und mit BOB bringt's bringe ich persönliche Unterstützung direkt zu Ihnen nach Hause. Hinter BOB bringt's steht kein anonymes Unternehmen, sondern ich, Ihr verlässlicher Ansprechpartner im Alltag, mit Herz, Zeit und echtem Interesse an Ihrem Wohlbefinden.
Ob Einkäufe, leichte Hausarbeiten, Begleitung zu Terminen oder einfach ein offenes Ohr: Ich bin für Sie da, wenn Sie Hilfe brauchen. Qualifiziert gemäß § 8 AnFöVO NRW biete ich Leistungen an, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Gemeinsam mit meinem treuen Begleiter Bob, unserem Maskottchen, stehe ich für Ehrlichkeit, Nähe und echte Hilfe im Alltag. Sie können sich auf mich verlassen.
Qualifiziert gem. § 8 AnFöVO NRW
Mehr über unsMit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, bis zu 131 € monatlich für anerkannte Alltagsunterstützung. Wir beraten Sie gerne unverbindlich, ob und wie Ihre gewünschten Leistungen abgerechnet werden können.
Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5 bei einer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden, ohne zusätzliche Zuzahlung bis zur Höchstgrenze.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir antworten schnell und persönlich.